Information zum Schulgeld
1. Schulbeitrag
Grundlage für die Berechnung des Schulgeldes ist das Nettoeinkommen der Eltern. Ab dem vierten Kind fällt kein zusätzlicher Beitrag an.
Die Festlegung des Schulgeldes erfolgt im Rahmen eines Finanzgesprächs unter Vorlage von Einkommensnachweisen (Steuerbescheid).
Bei finanziellen Engpässen kann eine Stundung oder Minderung des Schulgeldes erfolgen.
Über Höhe und Dauer entscheidet der Vorstand.
Jeweils zum Schuljahresende wird der Beitrag aller Eltern prozentual erhöht. Die Höhe wird jeweils von der Vorstandschaft beschlossen und orientiert sich an dem vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex.
(Stand 06. Juli 2018; gültig ab 01. August 2018)
2. Elterndarlehen zur Baufinanzierung
Um die Höhe der Fremddarlehen für die Bauvorhaben so gering wie möglich zu halten, stellen die Eltern für ihr erstes Kind, das an dieser Schule eingeschult wird, ein zinsloses Darlehen i. H. von € 2.500,00 zur Verfügung. Dieser Betrag wird mit Ausscheiden des jüngsten Kindes aus der Schule an die Eltern wieder ausbezahlt. Mit Eltern, die diesen Betrag nicht aufbringen können, wird im Rahmen des Finanzgesprächs eine individuelle Lösung gefunden.
Grundlage für die Berechnung des Schulgeldes ist das Nettoeinkommen der Eltern. Ab dem vierten Kind fällt kein zusätzlicher Beitrag an.
Die Festlegung des Schulgeldes erfolgt im Rahmen eines Finanzgesprächs unter Vorlage von Einkommensnachweisen (Steuerbescheid).
Bei finanziellen Engpässen kann eine Stundung oder Minderung des Schulgeldes erfolgen.
Über Höhe und Dauer entscheidet der Vorstand.
Jeweils zum Schuljahresende wird der Beitrag aller Eltern prozentual erhöht. Die Höhe wird jeweils von der Vorstandschaft beschlossen und orientiert sich an dem vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex.
(Stand 06. Juli 2018; gültig ab 01. August 2018)
2. Elterndarlehen zur Baufinanzierung
Um die Höhe der Fremddarlehen für die Bauvorhaben so gering wie möglich zu halten, stellen die Eltern für ihr erstes Kind, das an dieser Schule eingeschult wird, ein zinsloses Darlehen i. H. von € 2.500,00 zur Verfügung. Dieser Betrag wird mit Ausscheiden des jüngsten Kindes aus der Schule an die Eltern wieder ausbezahlt. Mit Eltern, die diesen Betrag nicht aufbringen können, wird im Rahmen des Finanzgesprächs eine individuelle Lösung gefunden.
3. Infoblatt Schulgeld mit Beitragssatz-Tabelle
Erfolg für Freie Schulen vor dem Staatsgerichtshof
Land muss Ersatzschulfinanzierung neu regeln!
31. Juli 2015/Stuttgarter Zeitung
Der Staatsgerichtshof von Baden-Württemberg hat im Urteil zur Schulgeldfreiheit den Freien Waldorfschulen in Teilen Recht gegeben. So muss das Land ab dem 01.08.2017 bei einem Verzicht auf Schulgeld den Freien Schulen einen Ausgleich zahlen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Aufgabe, die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft neu zu regeln. Die Rudolf-Steiner-Schule Nürtingen klagte sich seit 2004 stellvertretend für alle Waldorfschulen in Baden-Württemberg durch sämtliche Instanzen und war nun vor dem Staatsgerichtshof erfolgreich. Das Gericht stellte auch fest, dass die bisherige Ersatzschulfinanzierung nicht verfassungskonform ist.
31. Juli 2015/Stuttgarter Zeitung
Der Staatsgerichtshof von Baden-Württemberg hat im Urteil zur Schulgeldfreiheit den Freien Waldorfschulen in Teilen Recht gegeben. So muss das Land ab dem 01.08.2017 bei einem Verzicht auf Schulgeld den Freien Schulen einen Ausgleich zahlen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Aufgabe, die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft neu zu regeln. Die Rudolf-Steiner-Schule Nürtingen klagte sich seit 2004 stellvertretend für alle Waldorfschulen in Baden-Württemberg durch sämtliche Instanzen und war nun vor dem Staatsgerichtshof erfolgreich. Das Gericht stellte auch fest, dass die bisherige Ersatzschulfinanzierung nicht verfassungskonform ist.
Spenden
Liebe Freunde und Förderer unserer Schule,
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Spendenkonto
Kreissparkasse Biberach
IBAN: DE43 6545 0070 0007 1177 83
BIC: SBCRDE66XXX