Selbstverwaltung ohne Hierarchie
ohne Hierarchie
Die Waldorfschule Biberach ist eine Freie Schule. Sie wird verwaltet und organisiert von Lehrer/-innen, Mitarbeiter/-innen, Eltern und später auch von den älteren Schüler/-innen.
Die Gründung der Freien Waldorfschule Biberach ging aus einer Elterninitiative hervor.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist die oberste Aufsichtsbehörde der Freien Waldorfschule Biberach. Die Schule ist nach § 4 Privatschulgesetz als Ersatzschule genehmigt.
Elternarbeit:
Jede Familie (pro Familie, nicht pro Kind) leistet seit dem Schuljahr 2017/18 Elternarbeit von mind. 15 Stunden.
Jede Familie erklärt sich namentlich für bestimmte Tätigkeiten bereit. (Diese Arbeitsstunden dürfen nach Lust und Fähigkeit erbracht werden - ob man in der Küche oder beim Haus- und Gartenbau hilft, als Elternvertreter/-in tätig ist oder eine Exkursion begleitet, ob man Kuchen backt, eine Schicht auf dem Weihnachtsmarkt übernimmt etc. ist einem selbst überlassen.)
Dies erfolgt im ersten Elternabend des jeweiligen Schuljahres, bei Abwesenheit über ein Telefonat mit den Elternvertretern. Jede Familie kümmert sich eigenverantwortlich um die Erledigung der Aufgaben. Bei Unklarheiten kann man nachfragen, Eigeninitiative ist immer erwünscht. Wichtig ist, dass man tätig wird und nicht wartet, bis man aufgefordert wird.
Geputzt wird wie eh und je. Die Putzdienste fallen nicht in diese 15 Stunden.
Die Schule arbeitet ohne Rektor und ohne Hierarchie. Für die rechtliche und wirtschaftliche Schulverwaltung ist der Trägerverein „Freie Waldorfschule Biberach e.V.“ verantwortlich. Dessen Vorstand setzt sich aus Lehrern und Eltern zusammen.
Die Lehrer/-innen sind zugleich Mitglieder und Angestellte des Vereins. Einzelne Aufgabenbereiche des Vereins werden an Mitarbeiter/-innen, Arbeitskreise, Ausschüsse und Gremien übertragen, z.B. Baukreis, Veranstaltungskreis, Personalkreis.
Die Lehrer/-innen sind zugleich Mitglieder und Angestellte des Vereins. Einzelne Aufgabenbereiche des Vereins werden an Mitarbeiter/-innen, Arbeitskreise, Ausschüsse und Gremien übertragen, z.B. Baukreis, Veranstaltungskreis, Personalkreis.
Die Gründung der Freien Waldorfschule Biberach ging aus einer Elterninitiative hervor.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist die oberste Aufsichtsbehörde der Freien Waldorfschule Biberach. Die Schule ist nach § 4 Privatschulgesetz als Ersatzschule genehmigt.
Die Eltern bilden das Fundament der Schule
Sie sichern die berufliche und finanzielle Existenz der Lehrer. Zusammen mit den Lehrer/-innen engagieren sie sich für die Belange der Schule und tragen so wesentlich zum Aufbau und Fortbestand der Schule bei. Elternarbeit ist unverzichtbar für das Bestehen einer Waldorfschule.
Elternarbeit:
Jede Familie (pro Familie, nicht pro Kind) leistet seit dem Schuljahr 2017/18 Elternarbeit von mind. 15 Stunden.
Jede Familie erklärt sich namentlich für bestimmte Tätigkeiten bereit. (Diese Arbeitsstunden dürfen nach Lust und Fähigkeit erbracht werden - ob man in der Küche oder beim Haus- und Gartenbau hilft, als Elternvertreter/-in tätig ist oder eine Exkursion begleitet, ob man Kuchen backt, eine Schicht auf dem Weihnachtsmarkt übernimmt etc. ist einem selbst überlassen.)
Dies erfolgt im ersten Elternabend des jeweiligen Schuljahres, bei Abwesenheit über ein Telefonat mit den Elternvertretern. Jede Familie kümmert sich eigenverantwortlich um die Erledigung der Aufgaben. Bei Unklarheiten kann man nachfragen, Eigeninitiative ist immer erwünscht. Wichtig ist, dass man tätig wird und nicht wartet, bis man aufgefordert wird.
Geputzt wird wie eh und je. Die Putzdienste fallen nicht in diese 15 Stunden.
Die Gründung der Freien Waldorfschule Biberach ging aus einer Elterninitiative hervor.